Fischereierlaubnis für 2023

Hallo liebe Mitglieder!

wie in den Jahren vor Corona wird es im Januar wieder eine Jahreshauptversammlung geben, an der Ihr euere Fischereierlaubnis für 2023 abholen könnt (22.01.2023). Voraussetzung für die Ausgabe der Erlaubnis ist die vollständige Bezahlung aller offenen Rechnung, sowie die Abgabe der Fischereierlaubnis von 2022. Um unserer Verwaltung zusätzliche Arbeit zu ersparen, möchten wir euch bitten, soweit möglich die Papiere an der Jahreshauptversammlung „alt gegen neu“ zu tauschen.

Für diejenigen die Ihre Papiere von 2022 schon vorher abgeben möchten, verwendet bitte folgende Adresse für die Rückgabe:

Markus Kreuzer • Christoph-Probst-Straße 5 • 92348 Berg

Was ist zu tun, wenn ich am 22.01.2023 nicht zur Abholung meiner Papiere 2023 kommen kann?

  • Angelkollegen etc. können die Erlaubnisscheine  an der Jahreshauptversammlung für verhinderte Vereinsmitglieder abholen.
  • Anfang des Jahres wird es zeitnah noch weitere Termine zur Abholung der Erlaubnisscheine 2023 geben . (05.02.2023 & 12.02.2023 Jeweils von 09:00-12:00 Uhr am Schleusenhäusl – Schleuse 32)